Beschwerdeverfahren


Wir haben ein gruppenweites Beschwerdeverfahren eingerichtet, welches es internen und externen Personen ermöglicht, Beschwerden oder Verstöße im Bereich des öffentlichen Rechts, gegen menschenrechtliche und/oder umweltbezogene Pflichten zu melden, die im Zusammenhang mit den Gesellschaften der HZI Gruppe, ihren unmittelbaren Geschäftspartnern oder Beschäftigen stehen.

Sie können entscheiden, ob und welche Ihrer Kontaktdaten Sie angeben und ob Sie eine Rückmeldung wünschen. Sofern Sie sich für eine Rückmeldung entscheiden und Kontaktdaten angeben, erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung über den Eingang Ihres Hinweises auf dem von Ihnen angegebenen Kommunikationsweg. Innerhalb von 3 Monaten erhalten Sie eine Information über den Umgang mit Ihrem Hinweis und etwaig ergriffene Maßnahmen.

Sie können Meldungen in folgenden Bereichen abgeben:

  • Öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Lebensmittelsicherheit
  • Tiergesundheit und öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Union im Sinne von Artikel 325 AEUV sowie gemäß den genaueren Definitionen in einschlägigen Unionsmaßnahmen
  • Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 AEUV, einschließlich Verstöße gegen Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, sowie Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuer-Vorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die drauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des geltenden Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft.
  • Alle Formen menschenrechtlicher und umweltbezogener Pflichtverletzungen, die in § 2 Abs. 2 und 3 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erfasst sind (u.a. Missachtung von Vereinigungsfreiheit, Vorenthalten angemessenen Lohns, Ungleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf)
  • Bestechung und Korruption
  • Diebstahl
  • Mobbing, Diskriminierung, arbeitsrechtliche Missstände

Offensichtlich nicht einschlägige Fälle werden ohne weitere Bearbeitung und ohne Bestätigung des Eingangs gelöscht.

Über den folgenden Link erreichen Sie unsere Plattform, über die Sie eine Meldung abgeben können: https://fp-whistleblowing.com/hzi

Dort finden sie auch Informationen zum Datenschutz.

Alle Regelungen im Bereich des Beschwerdeverfahrens werden über unsere gruppenweit festgelegte Verfahrensordnung verankert.

Verfahrensordnung Beschwerdeverfahren deutsch 

Verfahrensordnung Beschwerdeverfahren englisch